Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht

Prozessvertretung • Rechtsgutachten

Juristische Expertise seit 2012 – für Immobilieneigentümer und Vermieter.

Spezialisierte juristische Dienstleistungen

Umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Miet- und Immobilienrechts

Immobilienrecht

Immobilienrecht / WEG

Kauf und Verkauf von Immobilien, Rückabwicklung von Kaufverträgen, Mängelhaftung und Schadensersatz, Rechtsdurchsetzung in der Wohnungseigentümergemeinschaft...

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Mietrecht

Mietrecht

Durchsetzung von Vermieteransprüchen, Rechtsprüfung von Widersprüchen gegen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Mietminderung, Kündigung und Räumungsklage...

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Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Prüfung und Gestaltung von Verträgen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Anpassung von Verträgen, Aktualisierung von Musterverträgen...

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Kanzlei

Philipp-Rosenthal-Str. 5
04103 Leipzig
Deutschland

Telefon

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Fax: 0341 22-57-191

Immobilienrecht / Wohnungseigentum (WEG)

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch deren Verwaltung stehen.

Der Umgang mit Grund- und Wohneigentum wirft regelmäßig komplexe Rechtsfragen auf. Eine begleitende juristische Beratung spart Zeit und sorgt für Rechtssicherheit.

Das Immobilienrecht ist eine interdisziplinäre Rechtsmaterie, welche verschiedenste juristische Fachbereiche zusammenführt.

Gerne berate ich Sie in folgenden immobilienrechtlichen Angelegenheiten:

Grundstücksrecht

  • Rechtsberatung zum Kauf, Verkauf von Immobilien, Rückabwicklung von Kaufverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Zahlungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Klärung von Verjährungsfragen, Beweissicherung
  • Verfahren zur Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

  • Rechtsfragen zur WEG-Verwaltung, WEG-Gründung / Verfahren
  • Rechte und Pflichten der Eigentümerversammlung, Anfechtung von Beschlüssen
  • Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Nutzungsbeeinträchtigung, Vorgehen bei Baumängeln
  • Klärung von Kompetenzfragen zwischen Verwaltung, WEG und Eigentümer

Mietrecht

Mietrecht

Das Mietrecht hat insbesondere für die Nutzung von Wohn- und Gewerberäumen eine enorme praktische Relevanz. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können sich aus vielerlei Gründen ergeben.

Oft werden vertragliche Vereinbarungen durch Gesetzesänderungen oder Fortentwicklungen der Rechtsprechung überholt.

Insbesondere Vermieter sollten sich im Zweifelsfall zunächst zu ihren möglichen Ansprüchen und deren rechtssicherer Durchsetzung anwaltlich beraten lassen. Fehleinschätzungen können bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mieter sehr kostspielig werden.

Im Bereich des Mietrechts habe ich mich auf die Beratung in Angelegenheiten mit immobilienrechtlichem Kontext spezialisiert:

Allgemeines Mietrecht

  • Durchsetzung von Mietforderungen, Vorgehensweise bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
  • Prüfung von Mietminderungsansprüchen, Mieterhöhungsverlangen, Rechtsfragen zu „Schönheitsreparaturen" und Kautionsforderungen
  • Wohnungsherausgabe, Räumungs- und Zwangsvollstreckung

Betriebskostenrecht

  • Allgemeine Rechtsprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Betriebs- und Heizkostenverordnung
  • Rechtsfragen zur Umlagefähigkeit einzelner Kostenpostionen, Kostenkalkulation
  • Widerspruch gegen abgerechnete Betriebskosten, Prüfung möglicher Einwendungen, gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Mietvertragsrecht

  • Allgemeine Vertragsprüfung, Erläuterung problematischer Punkte
  • Anpassung von Verträgen / Vertragsmustern
  • Gestaltung und Entwicklung individueller Verträge / Vertragsmuster

Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht befasst sich mit dem viel zu oft vernachlässigten "Kleingedruckten". Nicht professionell ausgearbeitete oder auch veraltete Verträge enthalten nicht selten rechtswidrige Klauseln, da sie eine Vertragspartei unzulässig benachteiligen.

Es gilt, Konfliktpotential im Vorfeld zu identifizieren und innerhalb des rechtlich Zulässigen die optimale Vertragslösung zu finden.

Jeder Vertragsabschluss kann der Auslöser für einen späteren Rechtsstreit sein. Eine anwaltliche Beratung gewährleistet, dass Ihre Verträge im Ernstfall auch der gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Gerne berate ich Sie in folgenden vertragsrechtlichen Angelegenheiten:

Vertragsprüfung

  • Allgemeine rechtliche Prüfung insbesondere von Kauf-, Werk- und Mietverträgen
  • Rechtsprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Wirksamkeit spezieller Vertragsklauseln (Vertragsstrafen, Haftungs-/Gewährleistungsausschluss u.ä.)
  • Klärung von Verjährungsfragen, gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Vertragsgestaltung

  • Anpassung von Verträgen und Vertragsmustern
  • Gestaltung und Entwicklung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB); Prüfung von AGB auf mögliche Abmahnrisiken und Gestaltung spezifischer Klauseln (Gewährleistungsausschluss, Vertragsstrafen u.ä.)
  • Übersetzung von Verträgen, Erstellung mehrsprachiger Verträge